1. Geltungsbereich und Annahme
Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von aipex in den Bereichen Software-Entwicklung, Websites, KI-Assistenten und Automatisierung. Jede Offerte verweist auf diese AGB. Mit der Bestätigung einer Offerte akzeptiert der Kunde die zu diesem Zeitpunkt auf aipex.ch veröffentlichte Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind für die in der Offerte genannte Frist gültig. Der Vertrag kommt mit Bestätigung der Offerte in Textform zustande; eine Bestätigung per E-Mail genügt. Leistungsumfang, Termine und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.
3. Leistungen und Änderungen
aipex erbringt die Leistungen sorgfältig und nach aktuellem Stand der Technik. Änderungs- oder Zusatzwünsche während des Projekts werden separat offeriert oder nach Aufwand zum Stundensatz von CHF 120 verrechnet.
4. Arbeitsweise und KI-gestützte Entwicklung
aipex entwickelt KI-gestützt: Code und Inhalte entstehen im Dialog mit KI-Modellen (z. B. Anthropic Claude, OpenAI ChatGPT). aipex testet die vereinbarten Funktionen, nimmt aber keine zeilenweise Prüfung des generierten Codes vor. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierter Code und KI-generierte Inhalte Fehler enthalten können, und prüft die Software vor dem produktiven Einsatz auf seine Anforderungen. Der Quellcode wird in privaten Repositories auf GitHub verwaltet, Anwendungen werden in der Regel über Vercel betrieben, Datenbank und Login über Supabase, Domains über Hostpoint. Für Websites kommen bei Bedarf Sanity oder Payload CMS zum Einsatz. Der Kunde ist mit dem Einsatz dieser Werkzeuge und Dienste einverstanden.
5. Mitwirkung des Kunden und Kundeninhalte
Der Kunde stellt benötigte Inhalte, Zugänge und Entscheidungen zeitgerecht zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verschieben die Termine entsprechend. Für vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten) ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich; er garantiert, dass er die nötigen Rechte besitzt, und stellt aipex von Ansprüchen Dritter frei. Platzhalter-Texte und Platzhalter-Bilder, die aipex zur Veranschaulichung einsetzt, sind in der Regel KI-generiert, dienen nur der Vorschau und müssen vom Kunden vor der Veröffentlichung durch eigene Inhalte ersetzt werden.
6. Preise, Zahlung und Verzug
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Mehrwertsteuer. aipex ist zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine MwSt. ausgewiesen. Zahlungsplan und Teilzahlungen werden in der Offerte festgelegt. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist folgt eine erste Mahnung mit einer Frist von 20 Tagen, danach eine zweite Mahnung mit einer weiteren Frist von 20 Tagen. Ab der ersten Mahnung ist aipex berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug kann aipex die Arbeiten aussetzen und den Zugang zur Software vorübergehend sperren.
7. Stornierung
Bricht der Kunde ein Projekt ab oder verzichtet er auf die Fertigstellung, werden die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand (CHF 120 pro Stunde) sowie bereits angefallene Kosten Dritter in Rechnung gestellt. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet, soweit sie erbrachte Leistungen abdecken.
8. Abnahme
Der Kunde prüft die gelieferten Leistungen innert 10 Tagen und meldet Mängel in Textform, z. B. per E-Mail oder WhatsApp. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Die produktive Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme.
9. Eigentum und Lizenz
Sämtliche von aipex erstellten Arbeitsergebnisse (Quellcode, Software-Komponenten, Design, Konzepte, Strukturen, Texte und weitere Inhalte) bleiben Eigentum von aipex. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der Software und keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, sondern eine Lizenz zur Nutzung der gelieferten Version für seinen Betrieb. Die Lizenzdauer wird in der Offerte festgelegt; ohne andere Vereinbarung ist sie zeitlich unbeschränkt. Die Lizenz wird mit vollständiger Bezahlung wirksam. aipex ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse ganz oder in Teilen weiterzuverwenden, weiterzuentwickeln und an Dritte zu lizenzieren. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte bleiben Eigentum des Kunden und werden von aipex nicht weiterverwendet.
10. Accounts, Zugänge und Betrieb
Die für den Betrieb nötigen Konten bei Drittdiensten (z. B. Supabase, Vercel, GitHub, Hostpoint) werden von aipex im eigenen Namen geführt und verwaltet. Der Kunde erhält die Logins für die Nutzung der Software; die Verwaltung der Infrastruktur bleibt bei aipex. Laufende Gebühren der Drittdienste trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11. Weiterentwicklung, Anpassungen und Support
Die Lizenz umfasst die zum Zeitpunkt der Abnahme gelieferte Version. Erweiterungen, neue Funktionen, Anpassungen, Fehlerbehebungen nach Ablauf der Gewährleistung, laufende Wartung und Support werden zum Stundensatz von CHF 120 verrechnet oder separat offeriert.
12. Datensicherung
Datenbank und Dateien werden durch die eingesetzten Drittdienste (in der Regel Supabase und Vercel) nach deren Standard gesichert; der Quellcode ist über GitHub wiederherstellbar. Eine darüber hinausgehende, individuelle Backup-Lösung wird auf Wunsch des Kunden separat offeriert und gebaut. Für die regelmässige Kontrolle und den Export seiner Geschäftsdaten ist der Kunde selbst verantwortlich.
13. Vertragsende und Übergabe
Bei Ende der Zusammenarbeit erhält der Kunde auf Wunsch einen Export seiner Daten in einem gängigen Format. Eine Herausgabe des Quellcodes oder der Konten erfolgt nicht, sofern nicht in der Offerte anders vereinbart. Der Aufwand für Export und Übergabe wird nach Aufwand verrechnet.
14. Gewährleistung und Haftung
aipex behebt reproduzierbare Mängel an der eigenen Leistung, die innert 3 Monaten nach Abnahme gemeldet werden, kostenlos. Ausgeschlossen sind Mängel durch Eingriffe Dritter, Änderungen des Kunden sowie Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittdiensten. Jede Haftung von aipex für Schäden, die durch Drittdienste (Hosting, Datenbank, KI-Modelle, Schnittstellen, Domains) verursacht werden, ist ausgeschlossen. aipex hat auf deren Betrieb, Verfügbarkeit, Preise und Weiterentwicklung keinen Einfluss und kann Fehler in diesen Diensten nicht beheben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die bestellte Software und die damit abgebildeten Geschäftsprozesse den für seinen Betrieb geltenden Vorschriften entsprechen (z. B. Buchführung, Rechnungsstellung, Datenschutz gegenüber seinen Kunden). Im Übrigen ist die Haftung von aipex auf den Auftragswert beschränkt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch oder Datenverlust wird nicht gehaftet. Vorbehalten bleibt die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit, soweit sie gesetzlich nicht wegbedungen werden kann.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflusses von aipex (z. B. Ausfälle von Internet, Strom oder Drittdiensten, Krankheit, behördliche Massnahmen) verschieben Termine entsprechend und begründen keine Haftung.
16. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln Geschäftsinformationen der anderen Partei vertraulich. Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung und, wo nötig, einem separaten Vertrag zur Auftragsbearbeitung. Vertrauliche Kundendaten werden nicht ohne Absprache an KI-Dienste übermittelt.
17. Referenz
aipex darf das Projekt mit Name und Bildern als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
18. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit der Abnahme. Wiederkehrende Leistungen (Wartung, Hosting, Support) laufen gemäss Offerte und können mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der Laufzeit gekündigt werden.
19. Änderungen der AGB
aipex kann diese AGB jederzeit anpassen. Für bestehende Verträge gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Offertbestätigung veröffentlicht war. Für wiederkehrende Leistungen gelten Änderungen ab der nächsten Verlängerung, sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen widerspricht.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Schwyz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig.